APOSTILLIERUNG VON DOKUMENTEN IN ÖSTERREICH

Apostille, auch vereinfachte Legalisierung, wird zur Legalisierung von Dokumenten verwendet, die von den Mitgliedstaaten des Haager Übereinkommens vom 5. Oktober 1961 ausgestellt und verwendet werden.

Die Apostille wird für folgende Dokumente verwendet:

- Dokumente von einer Stelle stammend, die der Gerichtsbarkeit des Staates unterliegt, einschließlich Gerichtsdokumente;
- Verwaltungsdokumente;
- Notarielle Urkunden;
- Für amtliche Marken wie Registrierungsmarken; Visa zur Bestätigung eines bestimmten Datums; Beglaubigung einer Unterschrift auf einem Dokument, das nicht von einem Notar beglaubigt wurde;
- Dokumente zum Personenstand: Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Scheidungsurkunde, Sterbeurkunde, Adoptionsurkunde usw. und auch für Bescheinigungen der Zivilregistrierungsbehörden. Wird am Ausstellungsort des Dokuments bereitgestellt;
- Bildungsdokumente: Diplome mit Anhängen, Zertifikate mit Anhängen usw.;
- Dokumente, die von den Ministerien und ihren nachgeordneten Stellen, einschließlich der zuständigen Justizbehörden, ausgestellt wurden, sowie auf Kopien von Dokumenten, die von einem Notar beglaubigt wurden.

Die Apostille gilt sowohl auf den Originalen offizieller Dokumente als auch auf notariell beglaubigten Kopien.

Die Apostille ist nicht gültig für folgende Dokumente:

- Dokumente, die von diplomatischen oder konsularischen Vertretern angefertigt wurden, da eine Legalisierung nicht erforderlich ist;
- Verwaltungsdokumente, die in direktem Zusammenhang mit einem Handels- oder Zollvorgang stehen, weil diese eine Legalisierung durch die IHK erfordern;

Die Apostille hat die Form eines Rechtecks und enthält Informationen über das Ausstellungsland des Dokumentes, den Ort, an dem die Apostille angebracht ist, sowie detaillierte Informationen über die Organisation (Datum, Registrierungsnummer, Siegel, Unterschrift der Person, die die Apostille hergestellt hat).

Eine E- Apostille hat ihr übliches Papierbild geändert und sieht anders aus. Ein Blatt mit einem QR-Code und einem Online-Link zur elektronischen Apostille, die in der EU und in den Ländern des Haager Übereinkommens offiziell anerkannt ist, ist dem Dokument beigefügt.

Stellen Sie Ihren Antrag online

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Füllen Sie den Antrag aus und fügen Sie gescannte Dokumente oder Fotokopien von den Dokumenten bei. Unsere Mitarbeiter überprüfen die Bedingungen und berechnen die Kosten der Legalisierung und setzen sich mit Ihnen in Verbindung. Sie können uns Originaldokumente postalisch zukommen lassen oder persönlich mitbringen.

Beglaubigte Kopie

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Die Apostille ist sowohl auf Originaldokumenten als auch auf deren Kopien angebracht. Wenn Sie eine Kopie eines Dokuments apostillieren möchten, müssen Sie zuerst die Echtheit der Kopie bei einem Notar bestätigen

Beglaubigung durch die zuständige Behörde

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Die staatliche Stelle, bei der sich das zu legalisierende Dokument befindet, stempelt die Hinterseite des Dokumentes mit einem Stempel, der vom Haager Übereinkommen genehmigt wurde.

Übersetzung

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Um ein Dokument in einem anderen Land vollständig nutzen zu können, benötigen Sie eine beglaubigte Übersetzung des Dokuments in die Sprache des Landes, in dem Sie es benötigen.

Ihre Dokumente sind fertig!

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Wir senden Ihnen Ihre fertige Dokumente postalisch zu oder Sie holen ihre Dokumente in unserem Büro ab.

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Unsere Spezialisten berechnen die Kosten und überprüfen die Bedingungen für die Legalisierung Ihrer Dokumente und setzen sich nach Erhalt aller benötigten Genehmigungen mit Ihnen in Verbindung, um die erforderlichen Schritte mit Ihnen zu besprechen.
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