Das Visazentrum bietet Serviceleistungen für jene, die für die Russische Föderation ein Visum beantragen wollen.
Telefon: +43 141 20 04 7
E-Mail: info@vhs-austria.com
Visa Handling Services GmbH
Reisnerstraße 18-20, 1030 Wien
Für Handelsdokumente im Zusammenhang mit außenwirtschaftlichen Aktivitäten wie Verträge, Rechnungen, Frachtbriefe und andere gibt es ein separates Verfahren - die Legalisierung des Dokumentes in der Industrie- und Handelskammer und anschließend im Konsulat des Bestimmungslandes.
Die Legalisierung von Dokumenten in der Handelskammer ist für Dokumente im Zusammenhang mit der Außenwirtschaftstätigkeit erforderlich. Dokumente, die auf von der Regierung ausgestellten Briefköpfen ausgestellt wurden (z. B. ein Auszug aus dem Handelsregister), unterliegen jedoch dem Standard-Legalisierungsverfahren: konsularische Legalisierung oder Apostille.
Bei der Vorbereitung von Dokumenten ist es wichtig deren Aussehen und Übereinstimmung mit den Anforderungen zu überprüfen. Wenn ein Dokument beispielsweise aus mehreren Blättern besteht, können diese nicht geheftet werden. Alle Blätter müssen gebunden und nummeriert sein. Auf der letzten Seite muss ein "genähter und nummerierter" Aufkleber, das Siegel der Organisation und die Unterschrift des Mitarbeiters angebracht sein.
Es sollten keine Korrekturen an den Dokumenten vorgenommen werden, oder es sollte ein Satz "glauben, korrigiert zu sein" enthalten, Siegel und Text sollten lesbar sein. Kopien sollten von guter Qualität sein, ohne in Bereichen mit Druck und Text dunkler zu werden.
Füllen Sie den Antrag aus und fügen Sie gescannte Dokumente oder Fotokopien von den Dokumenten bei. Unsere Mitarbeiter überprüfen die Bedingungen und berechnen die Kosten der Legalisierung und setzen sich mit Ihnen in Verbindung. Sie können uns Originaldokumente postalisch zukommen lassen oder persönlich mitbringen.
Ein zertifizierter vereidigter Übersetzer führt eine Übersetzung in die Landessprache des Landes durch, in das die Dokumente gesendet werden. Einige Länder (zum Beispiel Thailand) akzeptieren auch ins Englische übersetzte Dokumente.
Es kommt vor, dass ein Stempel von der Industrie- und Handelskammer für die Partei, die das Dokument erhält, ausreicht. In den meisten Fällen ist eine vollständige Legalisierung einschließlich einer Zertifizierung durch die Botschaft erforderlich. Dies sollte mit dem Empfänger des Dokuments geklärt werden.
Mit der IHK gekennzeichnete Dokumente müssen bei der Botschaft des Landes eingereicht werden, für das sie bestimmt sind. Die Botschaft stempelt das Dokument entsprechend ab. Ab diesem Zeitpunkt gilt das Dokument als vollständig legalisiert für die Verwendung im Bestimmungsland.
Wir senden Ihnen Ihre fertige Dokumente postalisch zu oder Sie holen ihre Dokumente in unserem Büro ab.