KONSULARISCHE LEGALISIERUNG VON DOKUMENTEN IN ÖSTERREICH

Diese Art der Legalisierung ist erforderlich, wenn das Land, das die Dokumente benötigt, nicht Vertragspartner des Haager Übereinkommens ist. Dies ist ein komplexes Verfahren, das die Zertifizierung eines Dokuments in mehreren staatlichen Stellen und diplomatischen Vertretungen innerhalb der Länder umfasst, für die dieses Dokument bestimmt ist.

Mit einer Legalisierung wird erreicht, dass eine ausländische öffentliche Urkunde einer inländischen öffentlichen Urkunde hinsichtlich ihres Beweiswertes gleichgestellt wird.

Unterlagen, die auf diese Weise legalisiert wurden, sind nur in dem Land gültig, für das sie angefordert wurden.

Die Legalisierung ist ein Vermerk, der auf die Urkunde gesetzt wird. Der Vermerk soll den Namen und die Amts- oder Dienstbezeichnung des Unterzeichners der Urkunde enthalten. Auf Antrag kann, sofern über die Rechtslage kein Zweifel besteht, in dem Vermerk auch bestätigt werden, dass der Aussteller zur Aufnahme der Urkunde zuständig war und dass die Urkunde gemäß den Gesetzen des Ausstellungsortes angefertigt wurde.

Die Anforderungen für verschiedene Länder können unterschiedlich sein, allerdings gestaltet sich der Ablauf durchschnittlich wie folgt:

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Unsere Spezialisten berechnen die Kosten und überprüfen die Bedingungen für die Legalisierung Ihrer Dokumente und setzen sich nach Erhalt aller benötigten Genehmigungen mit Ihnen in Verbindung, um die erforderlichen Schritte mit Ihnen zu besprechen.

Übersetzung

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Ein zertifizierter vereidigter Übersetzer führt eine Übersetzung in die Landessprache des Landes durch, in das die Dokumente gesendet werden. Einige Länder (zum Beispiel Thailand) akzeptieren auch ins Englische übersetzte Dokumente.

Beglaubigung von Unterlagen durch die zuständige Behörde

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Die übersetzten Dokumente werden der zuständigen staatlichen Behörde vorgelegt, die die Echtheit der Dokumente bestätigt

Beglaubigung von Dokumenten durch das Außenministerium

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Die Dokumente werden der Konsularabteilung des Außenministeriums vorgelegt, wo sie die Echtheit des Stempels und der Unterschrift, die zuvor bei der zuständigen Behörde eingegangen sind, mit dem Siegel und der Unterschrift eines befugten Mitarbeiters des Außenministeriums bestätigen.

Beglaubigung von Dokumenten durch die Botschaft

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In der Botschaft des Landes, für das das Dokument erstellt wird, werden die Unterschrift der befugten Person des Außenministeriums und der Aufdruck seines Siegels überprüft. Wenn alles in Ordnung ist, erscheint auf der Übersetzung des Dokuments ein weiterer Bestätigungsstempel.

Ihre Dokumente sind fertig!

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Wir senden Ihnen Ihre fertige Dokumente postalisch zu oder Sie holen ihre Dokumente in unserem Büro ab.

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