Fragen zu Ihrem China-Visum

Sie können Ihre Unterlagen in unserem Büro am Rennweg 33B, 1030 Wien von Montag bis Donnerstag zwischen 08:00 und 16:00 Uhr und am Freitag zwischen 08:00 und 14:00 Uhreinreichen.

Alle Unterlagen müssen persönlich oder in Vertretung eingereicht bzw. abgeholt werden. Werden die Dokumente nicht personlich eingereicht und abgeholt, können GESETZLICHE VERTRETER oder DRITTE Personen ihre dokumente abgeben und abholen. DRITTE Personen benötigen eine Vollmacht und eine gesetzlichen Ausweis.

Die Beantragung des Visums per Postweg wird angenommen.

Keine Voranmeldung ist nötig. (mit ca. 5 – 10 min Wartezeit ist zu rechnen).

Die erforderlichen Papiere können frühestens 50 Tage vor der geplanten Reise angenommen werden.

Die Bearbeitungszeit beträgt 3 Arbeitstage (Express) und 10 Arbeitstage( Standard Visum).

Falsche und unvollständige Angaben könnten die Verweigerung des Visums nach sich ziehen. Alle dabei entstehenden Folgen hat der Antragsteller selbst zu tragen. Wir können Ihren Visumantrag in unserem Büro für Sie ausfüllen (Preis 10 Euro).

Für die Reise ins Autonome Gebiet Tibet der VR China muss ein Gruppenvisum beantragt werden, und eine Genehmigung vom tibetischen Fremdenverkehrsamt (Tel: 00868916834313, Fax: 00868916834632) ist dabei notwendig.

Für die Einreise nach Hongkong oder Macau (für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen) besteht keine Visapflicht, doch ist ohne Visum eine Weiterreise auf das Festland nicht möglich. Bei der Einreise nach Hongkong muss der Reisepass noch mindestens sechs Monate gültig sein. Wenn die Einreise vom Festland erfolgt und eine Rückkehr auf das Festland geplant ist, muss ein chinesisches Visum für zweimaliges Einreisen beantragt werden.

Personen, deren Visum mit Q1, S1, X1, J1, Z, D versehen ist, haben innerhalb von 30 Tagen nach der Einreise nach China bei der Einwanderungsabteilung der örtlichen Behörde für öffentliche Sicherheit in dem beabsichtigten Aufenthaltsort eine Aufenthaltsgenehmigung zu beantragen.

Wenn Sie mit Ihrem eigenen Fahrzeug nach China einreisen möchten, müssen Sie bei einem chinesischen Reisebüro eine Sondergenehmigung beantragen.

Ohne Genehmigung ist Arbeitsaufnahme oder Ausübung einer Berufstätigkeit in China nicht gestattet.

Die zuständigen Konsule sind berechtigt, die Kategorie des Visums, die Gültigkeits- und Aufenthaltsdauer sowie die Anzahl der Einreisen gemäß den chinesischen Gesetzen und Vorschriften zu bestimmen, Anträge zurückzuweisen bzw. Ein bereites ausgestelltes Visum zu ändern oder aufzuheben, ohne es zu begründen.

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