1. Allgemeines
VHS Visa Handling Services GmbH (nachfolgend „VHS“) stellt Ihnen ihre Dienstleistungen auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zur Verfügung. Die nachstehenden AGB gelten für sämtliche Vertragsverhältnisse, die von VHS als Erbringer von Leistungen mit ihren Kunden abgeschlossen werden. Davon abweichende AGB von Kunden werden nicht anerkannt.
Die AGB gelten ausschließlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche schriftliche Einzelvereinbarung abgeändert oder ergänzt werden. Die AGB von VHS sind auch Grundlage für alle zukünftigen Verträge zwischen VHS und den Kunden, ohne dass auf sie im einzelnen Bezug genommen wird.
2. Dienstleistungen
VHS erbringt Dienstleistungen zur Beschaffung des Visums für die Einreise in verschiedene Länder, insbesondere in die Russische Föderation. Die angebotenen Leistungen umfassen die Entgegennahme und Überprüfung der eingereichten Antragsunterlagen auf Vollständigkeit und formale Richtigkeit im Sinne der gesetzlichen Visabestimmungen des jeweiligen Landes, die Weiterleitung der Unterlagen an die jeweilige visazuständige Einrichtung, Abholung der bearbeiteten Visaunterlagen und deren Rückgabe/Rücksendung an den Antragsteller/ Auftraggeber.
Da die Entscheidung über die Erteilung des Visums, dessen Gültigkeit und die Prüfung des Antrags ausschließlich in die Kompetenzen der Konsularvertretungen des jeweiligen Landes fällt, sichert VHS die Visumerteilung ausdrücklich nicht zu. Die Verpflichtung der VHS besteht nur in der Erbringung der zur Beschaffung des Visums nötigen Dienstleistungen.
VHS ist auch berechtigt, die Ausführung des Auftrages ganz oder teilweise an Dritte zu übertragen. Insbesondere ist VHS berechtigt, Post- oder Kurierdienste, nämlich DHL, TNT, UPS, oder ähnliche im Rahmen der Erbringung seiner Leistungen hinzuzuziehen.
3. Zusatzleistungen
VHS bietet Zusatzleistungen gegen gesondertes Entgelt an. Die Beschreibung und entsprechende Bedingungen für diese Zusatzleistungen stehen auf der Webseite (www.vhs-austria.com) im Service-Verzeichnis zur Verfügung.
4. Anforderungen an die Antragsunterlagen
Für die Visumbeantragung sind alle für die Visumbeschaffung erforderlichen Unterlagen vorzulegen. Anzahl und Art der erforderlichen Unterlagen werden ausschließlich von den Konsularvertretungen des jeweiligen Einreiselandes bestimmt.
Ausführliche Informationen zu den erforderlichen Antragsunterlagen können auf unserer Webseite eingesehen werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass sich die Konsularvertretungen des jeweiligen Landes das Recht vorbehalten, weitere Dokumente und Informationen vom Antragsteller zwecks der Vervollständigung von eingereichten Unterlagen bzw. zur Überprüfung der Angaben zur Person zu verlangen. Diese Anfragen werden von VHS umgehend an den Antragsteller weitergeleitet.
5. Bearbeitungszeiten
Die von uns angegebenen Bearbeitungszeiten stellen lediglich geschätzte unverbindliche Angaben dar und basieren auf den Informationen der visazuständigen Einrichtungen und der Konsulate des jeweiligen Einreiselandes.
Es wird ferner darauf hingewiesen, dass unvollständige oder fehlende Unterlagen zu erheblicher Verlängerung der Bearbeitung des Visumantrags führen können.
VHS übernimmt ausdrücklich keine Haftung oder Gewähr für die Einhaltung der etwaigen Fristen, da die Bearbeitung der Visumanträge ausschließlich den Arbeitsabläufen und Zeitrahmen der Konsularvertretung des jeweiligen Einreiselandes unterliegt.
6. Gebühren- und Zahlungsbedingungen
Für ihre Dienstleistungen erhält VHS ein Entgelt. Dass zu zahlende Entgelt für unsere Dienstleistungen, sowie die Erstattung von Fremdleistungen, wie Visumgebühren, richtet sich nach den jeweils gültigen Tarifen. Die Höhe des Entgelts ist der Homepage (www.vhs-austria.com) der VHS unter der Rubrik „Tarife“ zu entnehmen. Die aufgeführten Preise beinhalten das Entgelt der VHS inklusive Mehrwertsteuer, sowie Konsular- und Visumservicegebühren.
Sämtliche kurzfristige Änderungen der Visumgebühren liegen im Ermessen der zuständigen Konsularvertretungen und nicht im Einflussbereich der VHS.
Die Bezahlung sämtlicher Gebühren ist zum Zeitpunkt der Antragstellung an VHS zu leisten.
Gebühren Dritter, auf welche VHS keinen Einfluss hat, können sich nach Auftragserteilung ändern. Sollte dies geschehen, wird VHS den Auftraggeber umgehend informieren. Dieser hat sodann die Möglichkeit binnen einer Frist von 7 Tagen schriftlich vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Falle wird das Entgelt für das bisherige Tätigwerden der VHS nicht rückerstattet. Gebühren werden nur insoweit rückerstattet, als die Konsularvertretungen dies nach ihrem Regelwerk vorsehen.
Über die Entgeltänderungen wird auf der Webseite unter der Rubrik „Tarife“ informiert. Für Aufträge, die noch vor Entgeltänderungen eingegangen sind, gelten die zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme der Dienstleistung gültigen Entgelte.
Die entrichteten Gebühren werden grundsätzlich nicht erstattet, wenn einem Antrag auf Erteilung eines Visums nicht entsprochen wurde oder der Antragsteller den bereits erteilten Auftrag der VHS gegenüber widerruft. Eine allfällige Rückerstattung der Konsulargebühren richtet sich nach den von der zuständigen Konsularvertretung vorgegebenen Regelungen.
7. Datenschutz
Auf den Schutz und die Sicherheit Ihrer persönlichen Daten legt VHS größten Wert. Daher hält sich VHS strikt an die in Österreich geltenden Datenschutzbestimmungen.
Die konkreten Informationen über die Verwendung ihrer Daten, die von VHS zu deren Schutz getroffenen Maßnahmen und Ihre Rechte entnehmen können der Datenschutzinformationserklärung auf der Homepage (www.vhs-austria.com) der VHS entnommen werden.
8. Haftungsausschluss
- 1. VHS übernimmt grundsätzlich keine Haftung für die Stattgabe oder Ablehnung von Visumanträgen durch die Konsularvertretungen der jeweiligen Einreiseländer, da die Gewährung oder Verweigerung der Visaerteilung ebenso wie der Zeitrahmen, in welchem die diesbezüglichen Entscheidungen getroffen werden, dem alleinigen Ermessen der jeweiligen Konsularvertretungen unterliegt. In diesem Rahmen sollten demnach nicht erstattungsfähige Reisebuchungen tunlichst erst nach Vorliegen sämtlicher für die Einreise erforderlicher Genehmigungen vorgenommen werden;
- 2. VHS gewährleistet keine termingerechte Erteilung der Visa, wenn Verzögerungen bei der Bearbeitung durch die Konsularvertretungen der Einreiseländer oder anderer visazuständiger Einrichtungen auftreten. In diesem Fall beschränkt sich die Leistungspflicht der VHS als Dienstleister darauf, die Anträge und Dokumente rechtzeitig zu übermitteln und den Auftraggeber umgehend über eintretende Verzögerungen zu informieren;
- 3. VHS übernimmt keine Verantwortung für etwaige Handlungen und Entscheidungen der Konsularvertretungen und anderer juristischer Personen, deren Tätigkeit für die Visumerteilung notwendig ist (auch nicht dafür, dass die Konsularvertretungen weitere Informationen vom Antragsteller anfordern);
- 4. VHS übernimmt keine Haftung für etwaige Folgen aufgrund nicht korrekter Angaben im ausgestellten Visum, dessen Überprüfung bei Erhalt des Reisepasses in der Verantwortung des Antragstellers liegt;
- 5. Es ist zu beachten, dass es trotz ausgestellten Visums zu einer Einreiseverweigerung kommen kann. VHS übernimmt in diesem Rahmen keine Haftung für die Gestattung der Einreise durch die jeweilige Einreisebehörde;
- 6. VHS haftet nicht für Verzögerungen, Verluste oder Beschädigungen von Visumanträgen, Reisepässen oder anderen Dokumenten, welche durch – auf Anweisung des Auftraggebers beauftragte – dritte Post- oder Kurierdienste entstehen. Schadenersatzansprüche des Auftraggebers bestehen nur, wenn diese auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln von VHS oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit – ausgenommen Personenschäden – ist ausgeschlossen. Die Haftung ist – mit Ausnahme von Personenschäden – auf den Schaden beschränkt, der beim Auftraggeber typischerweise tatsächlich entstanden ist (etwa Wiederbeschaffungskosten oder Kosten für die Verlustanzeige. Eine Haftung für reine Vermögensschäden und ideelle Schäden, entgangenen Gewinn sowie für Folgeschäden ist jedenfalls ausgeschlossen. Für Verbraucher gilt ein Haftungsausschluss nur für Sachschäden und bei leicht fahrlässiger Verursachung durch VHS.
9. Schriftform und Salvatorische Klausel
Vereinbarungen und Nebenabreden, die diese Bestimmungen abändern und/oder ergänzen, bedürfen für ihre Wirksamkeit der Schriftform; ebenso ein Abgehen von diesem Formerfordernis. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder nichtig sein oder werden, hat dies nicht die Unwirksamkeit oder Nichtigkeit der gesamten AGB zur Folge, sondern ist die unwirksame oder nichtige Bestimmung durch eine solche Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Gehalt der betroffenen Bestimmung am nächsten kommt. Für Verbraucher gilt, dass die Wirksamkeit der übrigen Klauseln dieser AGB nicht berührt wird, sollten eine oder mehrere Klauseln der AGB unwirksam sein.
10. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht
- Sämtliche Streitigkeiten im Zusammenhang mit und aus dieser Vereinbarung einschließlich der Frage des gültigen Zustandekommens und der Vor- und Nachwirkungen werden ausschließlich durch das in Handelssachen zuständige Gericht für den ersten Wiener Gemeindebezirk entschieden.
- Verbraucher können Klagen gegen VHS auch bei dem Gericht einbringen, in dessen Sprengel ihr Wohnsitz, ihr gewöhnlicher Aufenthalt oder der Ort ihrer Beschäftigung liegt. Ist der Auftraggeber jedoch Verbraucher und hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand (Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt) in Österreich oder in einem anderen EU-Mitgliedsstaat und ist er auch nicht in Österreich beschäftigt, ist ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche aus dem Vertrag entstehenden Streitigkeiten der Geschäftssitz von VHS in Wien.
- Erfüllungsort ist Wien.
- Auf diesen Vertrag einschließlich der Frage des gültigen Zustandekommens und der Vor- und Nachwirkungen ist ausschließlich österreichisches Recht, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und unter Ausschluss der Verweisungsnormen des Internationalen Privatrechts, anzuwenden.