Das Visazentrum bietet Serviceleistungen für jene, die für die Russische Föderation ein Visum beantragen wollen.
Telefon: +43 720 11 64 80
E-Mail: info@vhs-austria.com
Visa Handling Services GmbH
Rennweg 33 B, 1030 Wien
Für die Mitgliedstaaten des Haager Übereinkommens vom 5. Oktober 1961 wird ein vereinfachtes Legalisierungs- oder Apostilisierungsschema angewendet. Grundsätzlich umfasst diese Liste die Länder der Europäischen Union, USA, Kanada, Russland, Australien, Lateinamerika und einige weitere.
APOSTILLEDie konsularische Legalisierung ist für den Austausch von Dokumenten zwischen Ländern vorgesehen, die nicht Vertragspartner des Haager Übereinkommens vom 5. Oktober 1961 sind. Dazu gehören die meisten arabischen, asiatischen und afrikanischen Länder. Eine solche Legalisierung zeichnet sich durch ihre Komplexität und eine Vielzahl erforderlicher Zusicherungen aus.
KONSULARISCHE LEGALISIERUNGDokumente im Zusammenhang mit der Geschäftstätigkeit von Unternehmen (mit Ausnahme von der Regierung ausgestellten Dokumenten) müssen ebenfalls legalisiert werden. Dieser Prozess wird entweder von der Industrie- und Handelskammer oder einer anderen zuständigen Behörde durchgeführt.
KOMMERZIELLE LEGALISIERUNGWir helfen Ihnen bei der Übersetzung von Dokumenten sowohl für den täglichen Gebrauch als auch für die Arbeit (regelmäßige Übersetzung) und bei der Verwendung legalisierter Dokumente in dem erwünschten Gebiet des Landes, für das Sie die Dokumente benötigen(Übersetzung durch einen Gerichtsübersetzer).
Übersetzung