Legalisierung von Dokumenten in Österreich

Wir bieten Ihnen eine professionelle und umfassende Unterstützung bei der Legalisierung von Dokumenten in Österreich an. Die Legalisierung bzw. Beglaubigung von Dokumenten kann ein mühsamer Prozess sein, aber mit unserer Expertise und unserem geschulten Personal können wir Ihnen diesen Prozess unabhängig von Ihrem Standort erleichtern.

Wir helfen Ihnen bei der Vorbereitung von Dokumenten, die von österreichischen Behörden für die Verwendung im Ausland ausgestellt wurden, sowie bei der Übersetzung Ihrer Dokumente für jeden Zweck und stehen Ihnen mittels professioneller Beratung jederzeit zur Verfügung. Wir nehmen Ihnen alle Schwierigkeiten des Legalisierungsprozesses ab und bieten Ihnen einen Allround-Service an.

Als Visa Handling Services GmbH sind wir stolz darauf, unseren Kunden ein Höchstmaß an Professionalität, Effizienz und Genauigkeit zu bieten. Wir verstehen, dass der Prozess der Legalisierung von Dokumenten sehr wichtig ist und können uns darauf verlassen, dass wir Ihnen eine schnelle, zuverlässige und kosteneffektive Lösung bieten.

Kontaktieren Sie uns noch heute, um mehr darüber zu erfahren, wie wir Ihnen bei der Legalisierung von Dokumenten helfen können. Wir stehen Ihnen jederzeit zur Verfügung und freuen uns darauf, Ihnen einen maßgeschneiderten Service anzubieten, der genau auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist.

Für die Legalisierung von ausländischen Urkunden zur Vorlage in Österreich gibt es zwei Möglichkeiten: die Apostille oder die diplomatische Beglaubigung. Die Apostille wird in den Ländern ausgestellt, die das Haager Übereinkommen vom 5. Oktober 1961 über die Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation anerkennen. Diese Länder umfassen die meisten europäischen Staaten sowie viele andere Länder wie die USA, Kanada, Australien und Japan.

Für Länder, die das Haager Übereinkommen nicht anerkennen, ist eine diplomatische Beglaubigung erforderlich. In diesen Fällen muss die Urkunde von der zuständigen Behörde des betreffenden Landes beglaubigt werden, danach von der österreichischen Botschaft oder dem österreichischen Konsulat im betreffenden Land und schließlich vom österreichischen Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres.

Eine genaue Liste der Länder, die das Haager Übereinkommen anerkennen, sowie weitere Informationen zur Legalisierung von ausländischen Urkunden zur Vorlage in Österreich können Sie bei uns erhalten. Hier ist eine alphabetische Auflistung einiger Länder, für die entweder eine Apostille oder eine diplomatische Beglaubigung erforderlich ist, um ausländische Urkunden in Österreich vorzulegen:

Ägypten:diplomatische Beglaubigung bzw. Legalisation erforderlich
Äquatorialguinea:Beglaubigungen (bitte kontaktieren Sie uns für weitere Informationen)
Äthiopien:diplomatische Beglaubigung
Afghanistan:Beglaubigungen (bitte kontaktieren Sie uns für weitere Informationen)
Albanien:eine Apostille ausreicht
Algerien:diplomatische Beglaubigung bzw. Legalisation erforderlich
Andorra:eine Apostille ausreicht
Angola:diplomatische Beglaubigung bzw. Legalisation erforderlich
Antigua und Barbuda:eine Apostille ausreicht
Argentinien:eine Apostille ausreicht
Armenien:eine Apostille ausreicht
Aruba:eine Apostille ausreicht
Aserbaidschan:eine Apostille ausreicht
Australien:eine Apostille ausreicht
Bahamas:eine Apostille ausreicht
Bahrain:eine Apostille ausreicht
Bangladesch:diplomatische Beglaubigung bzw. Legalisation erforderlich
Barbados:eine Apostille ausreicht
Belarus:eine Apostille ausreicht
Belgien:Keine Beglaubigung erforderlich
Belize:eine Apostille ausreicht
Benin:diplomatische Beglaubigung bzw. Legalisation erforderlich
Bhutan:diplomatische Beglaubigung bzw. Legalisation erforderlich
Bolivien:eine Apostille ausreicht
Bosnien und Herzegowina:Keine Beglaubigung erforderlich
Botsuana:eine Apostille ausreicht
Brasilien:eine Apostille ausreicht
Brunei Darussalam:eine Apostille ausreicht
Bulgarien:Keine Beglaubigung erforderlich
Burkina Faso:diplomatische Beglaubigung bzw. Legalisation erforderlich
Burundi:diplomatische Beglaubigung bzw. Legalisation erforderlich
Chile:eine Apostille ausreicht
China (Volksrepublik China ohne Hongkong und Macao):diplomatische Beglaubigung bzw. Legalisation erforderlich
China (Republik China) Taiwan:diplomatische Beglaubigung bzw. Legalisation erforderlich
Cookinseln:eine Apostille ausreicht
Costa Rica:eine Apostille ausreicht
Côte d'Ivoire (Elfenbeinküste):diplomatische Beglaubigung bzw. Legalisation erforderlich
Dänemark (mit Ausnahme von Grönland und Färöer):Keine Beglaubigung erforderlich.
Deutschland:Keine Beglaubigung erforderlich.
Dominica:eine Apostille ausreicht
Dominikanische Republik:
Dschibuti:diplomatische Beglaubigung bzw. Legalisation erforderlich
Ecuador:eine Apostille ausreicht
El Salvador:eine Apostille ausreicht
Eritrea:diplomatische Beglaubigung bzw. Legalisation erforderlich
Estland:keinerlei Beglaubigung erforderlich
Färöer:eine Apostille ausreicht
Fidschi:eine Apostille ausreicht
Finnland:keinerlei Beglaubigung erforderlich
Frankreich:keinerlei Beglaubigung erforderlich
Gabun:diplomatische Beglaubigung bzw. Legalisation erforderlich
Gambia:diplomatische Beglaubigung bzw. Legalisation erforderlich
Georgien:eine Apostille ausreicht
Ghana:diplomatische Beglaubigung bzw. Legalisation erforderlich
Gibraltar:eine Apostille ausreicht
Grenada:eine Apostille ausreicht
Griechenland:keinerlei Beglaubigung erforderlich
Grönland (Außengebiet Dänemark):diplomatische Beglaubigung bzw. Legalisation erforderlich
Großbritannien und Nordirland:eine Apostille ausreicht
Guatemala:eine Apostille ausreicht
Guinea:diplomatische Beglaubigung bzw. Legalisation erforderlich
Guinea-Bissau:diplomatische Beglaubigung bzw. Legalisation erforderlich
Guyana:eine Apostille ausreicht
Haiti:diplomatische Beglaubigung bzw. Legalisation erforderlich
Honduras:eine Apostille ausreicht
Hongkong:eine Apostille ausreicht
Indien:eine Apostille ausreicht
Indonesien:eine Apostille ausreicht
Irak:diplomatische Beglaubigung bzw. Legalisation erforderlich
Iran:diplomatische Beglaubigung bzw. Legalisation erforderlich
Irland:keinerlei Beglaubigung erforderlich
Island:eine Apostille ausreicht
Israel:eine Apostille ausreicht
Italien:keinerlei Beglaubigung erforderlich
Jamaika:eine Apostille ausreicht
Japan:eine Apostille ausreicht
Jemen:diplomatische Beglaubigung bzw. Legalisation erforderlich
Jordanien:diplomatische Beglaubigung bzw. Legalisation erforderlich
Kambodscha:diplomatische Beglaubigung bzw. Legalisation erforderlich
Kamerun:diplomatische Beglaubigung bzw. Legalisation erforderlich
Kanada:diplomatische Beglaubigung bzw. Legalisation erforderlich
Kap Verde:eine Apostille ausreicht
Kasachstan:eine Apostille ausreicht
Katar:diplomatische Beglaubigung bzw. Legalisation erforderlich
Kenia:diplomatische Beglaubigung bzw. Legalisation erforderlich
Kirgisistan:diplomatische Beglaubigung bzw. Legalisation erforderlich
Kiribati:diplomatische Beglaubigung bzw. Legalisation erforderlich
Kolumbien:eine Apostille ausreicht
Komoren:diplomatische Beglaubigung bzw. Legalisation erforderlich
Kongo (Republik):diplomatische Beglaubigung bzw. Legalisation erforderlich
Kongo (Demokratische Republik, früher Zaire):diplomatische Beglaubigung bzw. Legalisation erforderlich
Korea (Demokratische Volksrepublik, Nord-Korea):diplomatische Beglaubigung bzw. Legalisation erforderlich
Korea (Republik, Süd-Korea):eine Apostille ausreicht
Kosovo:diplomatische Beglaubigung bzw. Legalisation erforderlich
Kroatien:keinerlei Beglaubigung erforderlich
Kuba:diplomatische Beglaubigung bzw. Legalisation erforderlich
Kuwait:diplomatische Beglaubigung bzw. Legalisation erforderlich
Laos:diplomatische Beglaubigung bzw. Legalisation erforderlich
Lesotho:eine Apostille ausreicht
Lettland:keinerlei Beglaubigung erforderlich
Libanon:diplomatische Beglaubigung bzw. Legalisation erforderlich
Liberia:eine Apostille ausreicht
Libyen:diplomatische Beglaubigung bzw. Legalisation erforderlich
Liechtenstein:keinerlei Beglaubigung erforderlich
Litauen:keinerlei Beglaubigung erforderlich
Luxemburg:keinerlei Beglaubigung erforderlich
Macao:eine Apostille ausreicht
Madagaskar:diplomatische Beglaubigung bzw. Legalisation erforderlich
Malawi:eine Apostille ausreicht
Malaysia:diplomatische Beglaubigung bzw. Legalisation erforderlich
Malediven:diplomatische Beglaubigung bzw. Legalisation erforderlich
Mali:diplomatische Beglaubigung bzw. Legalisation erforderlich
Malta:keinerlei Beglaubigung erforderlich
Marokko:eine Apostille ausreicht
Marshallinseln:eine Apostille ausreicht
Mauretanien:diplomatische Beglaubigung bzw. Legalisation erforderlich
Mauritius:eine Apostille ausreicht
Mexiko:eine Apostille ausreicht
Mikronesien:diplomatische Beglaubigung bzw. Legalisation erforderlich
Moldau:eine Apostille ausreicht
Monaco:eine Apostille ausreicht
Mongolei:diplomatische Beglaubigung bzw. Legalisation erforderlich
Montenegro:keinerlei Beglaubigung erforderlich
Mosambik:diplomatische Beglaubigung bzw. Legalisation erforderlich
Myanmar:diplomatische Beglaubigung bzw. Legalisation erforderlich
Namibia:eine Apostille ausreicht
Nauru:diplomatische Beglaubigung bzw. Legalisation erforderlich
Nepal:diplomatische Beglaubigung bzw. Legalisation erforderlich
Neuseeland, Niue, Cook Islands:eine Apostille ausreicht
Tokelau-Inseln:diplomatische Beglaubigung bzw. Legalisation erforderlich
Nicaragua:eine Apostille ausreicht
Niederlande (ohne Außengebiete):keinerlei Beglaubigung erforderlich
Aruba, Curacao und Sint Maarten, Bonaire, Saba, Sint Eustatius:eine Apostille ausreicht
Niger:diplomatische Beglaubigung bzw. Legalisation erforderlich
Nigeria:diplomatische Beglaubigung bzw. Legalisation erforderlich
Niue (Außengebiet Neuseeland):eine Apostille ausreicht
Nördliche Marianen (Außengebiet USA):eine Apostille ausreicht
Nordmazedonien:keinerlei Beglaubigung erforderlich
Norwegen:keinerlei Beglaubigung erforderlich
Oman:eine Apostille ausreicht
Osttimor (siehe: Timor-Leste):diplomatische Beglaubigung bzw. Legalisation erforderlich
Pakistan:diplomatische Beglaubigung bzw. Legalisation erforderlich
Palau:eine Apostille ausreicht
Palästina:diplomatische Beglaubigung bzw. Legalisation erforderlich
Panama:eine Apostille ausreicht
Papua-Neuguinea:diplomatische Beglaubigung bzw. Legalisation erforderlich
Paraguay:eine Apostille ausreicht
Peru:eine Apostille ausreicht
Philippinen:diplomatische Beglaubigung bis 31.5.2023; Apostille ab 1.6.2023
Polen:keinerlei Beglaubigung erforderlich
Portugal:keinerlei Beglaubigung erforderlich
Ruanda:diplomatische Beglaubigung bzw. Legalisation erforderlich
Rumänien:keinerlei Beglaubigung erforderlich
Russische Föderation:eine Apostille ausreicht
Salomonen:diplomatische Beglaubigung bzw. Legalisation erforderlich
Sambia:diplomatische Beglaubigung bzw. Legalisation erforderlich
Samoa:eine Apostille ausreicht
San Marino:eine Apostille ausreicht
Sao Tome:eine Apostille ausreicht
Saudi Arabien:eine Apostille ausreicht
Schweden:keinerlei Beglaubigung erforderlich
Schweiz:keinerlei Beglaubigung erforderlich
Senegal:diplomatische Beglaubigung bzw. Legalisation erforderlich
Serbien:keinerlei Beglaubigung erforderlich
Seychellen:eine Apostille ausreicht
Sierra Leone:diplomatische Beglaubigung bzw. Legalisation erforderlich
Simbabwe:diplomatische Beglaubigung bzw. Legalisation erforderlich
Singapur:eine Apostille ausreicht
Slowakische Republik:keinerlei Beglaubigung erforderlich
Slowenien:keinerlei Beglaubigung erforderlich
Somalia:diplomatische Beglaubigung bzw. Legalisation erforderlich
Spanien:keinerlei Beglaubigung erforderlich
Sri Lanka:diplomatische Beglaubigung bzw. Legalisation erforderlich
St. Kitts und Nevis:eine Apostille ausreicht
St. Lucia:eine Apostille ausreicht
St. Vincent und Grenadinen:eine Apostille ausreicht
Sudan:diplomatische Beglaubigung bzw. Legalisation erforderlich
Südsudan:diplomatische Beglaubigung bzw. Legalisation erforderlich
Südafrika:eine Apostille ausreicht
Suriname:eine Apostille ausreicht
Swasiland:eine Apostille ausreicht
Syrien - Arabische Republik:diplomatische Beglaubigung bzw. Legalisation erforderlich
Tadschikistan:diplomatische Beglaubigung bzw. Legalisation erforderlich
Tansania - Vereinigte Republik:diplomatische Beglaubigung bzw. Legalisation erforderlich
Timor-Leste (früher Osttimor):diplomatische Beglaubigung bzw. Legalisation erforderlich
Thailand:diplomatische Beglaubigung bzw. Legalisation erforderlich
Togo:diplomatische Beglaubigung bzw. Legalisation erforderlich
Tokelau-Inseln (Neuseeland):diplomatische Beglaubigung bzw. Legalisation erforderlich
Tonga:eine Apostille ausreicht
Trinidad und Tobago:eine Apostille ausreicht
Tschad:diplomatische Beglaubigung bzw. Legalisation erforderlich
Tschechische Republik:keinerlei Beglaubigung erforderlich
Türkei:keinerlei Beglaubigung erforderlich
Tunesien:diplomatische Beglaubigung bzw. Legalisation erforderlich
Turkmenistan:diplomatische Beglaubigung bzw. Legalisation erforderlich
Tuvalu:diplomatische Beglaubigung bzw. Legalisation erforderlich
Uganda:diplomatische Beglaubigung bzw. Legalisation erforderlich
Ukraine:eine Apostille ausreicht
Ungarn:keinerlei Beglaubigung erforderlich
Uruguay:eine Apostille ausreicht
Usbekistan:diplomatische Beglaubigung bzw. Legalisation erforderlich
Vanuatu:eine Apostille ausreicht
Vatikanstadt:diplomatische Beglaubigung bzw. Legalisation erforderlich
Venezuela:eine Apostille ausreicht
Vereinigte Arabische Emirate:diplomatische Beglaubigung bzw. Legalisation erforderlich
Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland:eine Apostille ausreicht
Vereinigte Staaten von Amerika (USA) und abhängige Gebiete:eine Apostille ausreicht
Vietnam:diplomatische Beglaubigung bzw. Legalisation erforderlich
Zentralafrikanische Republik:diplomatische Beglaubigung bzw. Legalisation erforderlich
Zypern:keinerlei Beglaubigung erforderlich
Wir stehen Ihnen jederzeit zur Verfügung, um Sie bei der Legalisierung Ihrer Dokumente zu unterstützen.

GERNE UNTERSTÜTZEN WIR SIE BEI DER LEGALISIERUNG VON DOKUMENTEN

Apostille von ausländischen dokumenten

Die Apostille, auch bekannt als Haager Apostille, ist eine internationale Form der Beglaubigung von Urkunden auf internationaler Ebene und wird für die Mitgliedstaaten des Haager Konventionen als ein vereinfachtes Legalisierungs- oder Apostilisierungsschema. Grundsätzlich umfasst diese Liste die Länder der Europäischen Union, USA, Kanada, Russland, Australien, Lateinamerika und einige weitere.

APOSTILLE

Konsularische Legalisierung

Die konsularische Legalisation erfolgt über die diplomatische Vertretung desjenigen Landes, wo die Urkunde vorgelegt werden soll und für den Austausch von Dokumenten zwischen Ländern vorgesehen, die nicht Vertragspartner des Haager Konventionen sind. Dazu gehören die meisten arabischen, asiatischen und afrikanischen Länder. Zu einer solchen Legalisierung gehört auch die Notwendigkeit einer zusätzlichen Legalisierung beim Konsulat des Bestimmungslandes des Dokuments.

KONSULARISCHE LEGALISIERUNG

Legalisierung von Handelsdokumenten

Dokumente im Zusammenhang mit der Geschäftstätigkeit von Unternehmen (mit Ausnahme von der Regierung ausgestellten Dokumenten) müssen ebenfalls legalisiert werden. Dieser Prozess wird entweder von der Industrie- und Handelskammer oder einer anderen zuständigen Behörde durchgeführt.

KOMMERZIELLE LEGALISIERUNG

Beglaubigte Übersetzungen

Wir helfen Ihnen bei der beglaubigte Übersetzung von Dokumenten sowohl für den täglichen Gebrauch als auch für die Arbeit (normale Übersetzung) und bei der Verwendung legalisierter Dokumente in dem erwünschten Gebiet des Landes, für das Sie die Dokumente benötigen (Übersetzung durch einen Gerichtsübersetzer).

Übersetzung

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Unsere Spezialisten berechnen die Kosten und überprüfen die Bedingungen für die Legalisierung Ihrer Dokumente und setzen sich nach Erhalt aller benötigten Genehmigungen mit Ihnen in Verbindung, um die erforderlichen Schritte mit Ihnen zu besprechen.
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