Legalisierung von Dokumenten in Österreich
Wir bieten Ihnen eine professionelle und umfassende Unterstützung bei der Legalisierung
von Dokumenten in Österreich an. Die Legalisierung bzw. Beglaubigung von Dokumenten kann
ein mühsamer Prozess sein, aber mit unserer Expertise und unserem geschulten Personal
können wir Ihnen diesen Prozess unabhängig von Ihrem Standort erleichtern.
Wir helfen Ihnen bei der Vorbereitung von Dokumenten, die von österreichischen Behörden
für die Verwendung im Ausland ausgestellt wurden, sowie bei der Übersetzung Ihrer Dokumente
für jeden Zweck und stehen Ihnen mittels professioneller Beratung jederzeit zur Verfügung.
Wir nehmen Ihnen alle Schwierigkeiten des Legalisierungsprozesses ab und bieten Ihnen
einen Allround-Service an.
Als Visa Handling Services GmbH sind wir stolz darauf, unseren Kunden ein Höchstmaß
an Professionalität, Effizienz und Genauigkeit zu bieten. Wir verstehen, dass der Prozess
der Legalisierung von Dokumenten sehr wichtig ist und können uns darauf verlassen, dass
wir Ihnen eine schnelle, zuverlässige und kosteneffektive Lösung bieten.
Kontaktieren Sie uns noch heute, um mehr darüber zu erfahren, wie wir Ihnen bei der
Legalisierung von Dokumenten helfen können. Wir stehen Ihnen jederzeit zur Verfügung und
freuen uns darauf, Ihnen einen maßgeschneiderten Service anzubieten, der genau auf Ihre
Bedürfnisse zugeschnitten ist.
Für die Legalisierung von ausländischen Urkunden zur Vorlage in Österreich gibt es zwei Möglichkeiten: die
Apostille oder die diplomatische Beglaubigung. Die Apostille wird in den Ländern ausgestellt, die das Haager
Übereinkommen vom 5. Oktober 1961 über die Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation
anerkennen. Diese Länder umfassen die meisten europäischen Staaten sowie viele andere Länder wie die USA, Kanada,
Australien und Japan.
Für Länder, die das Haager Übereinkommen nicht anerkennen, ist eine diplomatische Beglaubigung erforderlich.
In diesen Fällen muss die Urkunde von der zuständigen Behörde des betreffenden Landes beglaubigt werden, danach
von der österreichischen Botschaft oder dem österreichischen Konsulat im betreffenden Land und schließlich vom
österreichischen Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres.
Eine genaue Liste der Länder, die das Haager Übereinkommen anerkennen, sowie weitere Informationen zur
Legalisierung von ausländischen Urkunden zur Vorlage in Österreich können Sie bei uns erhalten. Hier ist eine
alphabetische Auflistung einiger Länder, für die entweder eine Apostille oder eine diplomatische Beglaubigung
erforderlich ist, um ausländische Urkunden in Österreich vorzulegen:
Ägypten: | diplomatische Beglaubigung bzw. Legalisation erforderlich |
Äquatorialguinea: | Beglaubigungen (bitte kontaktieren Sie uns für weitere Informationen) |
Äthiopien: | diplomatische Beglaubigung |
Afghanistan: | Beglaubigungen (bitte kontaktieren Sie uns für weitere Informationen) |
Albanien: | eine Apostille ausreicht |
Algerien: | diplomatische Beglaubigung bzw. Legalisation erforderlich |
Andorra: | eine Apostille ausreicht |
Angola: | diplomatische Beglaubigung bzw. Legalisation erforderlich |
Antigua und Barbuda: | eine Apostille ausreicht |
Argentinien: | eine Apostille ausreicht |
Armenien: | eine Apostille ausreicht |
Aruba: | eine Apostille ausreicht |
Aserbaidschan: | eine Apostille ausreicht |
Australien: | eine Apostille ausreicht |
Bahamas: | eine Apostille ausreicht |
Bahrain: | eine Apostille ausreicht |
Bangladesch: | diplomatische Beglaubigung bzw. Legalisation erforderlich |
Barbados: | eine Apostille ausreicht |
Belarus: | eine Apostille ausreicht |
Belgien: | Keine Beglaubigung erforderlich |
Belize: | eine Apostille ausreicht |
Benin: | diplomatische Beglaubigung bzw. Legalisation erforderlich |
Bhutan: | diplomatische Beglaubigung bzw. Legalisation erforderlich |
Bolivien: | eine Apostille ausreicht |
Bosnien und Herzegowina: | Keine Beglaubigung erforderlich |
Botsuana: | eine Apostille ausreicht |
Brasilien: | eine Apostille ausreicht |
Brunei Darussalam: | eine Apostille ausreicht |
Bulgarien: | Keine Beglaubigung erforderlich |
Burkina Faso: | diplomatische Beglaubigung bzw. Legalisation erforderlich |
Burundi: | diplomatische Beglaubigung bzw. Legalisation erforderlich |
Chile: | eine Apostille ausreicht |
China (Volksrepublik China ohne Hongkong und Macao): | diplomatische Beglaubigung bzw. Legalisation erforderlich |
China (Republik China) Taiwan: | diplomatische Beglaubigung bzw. Legalisation erforderlich |
Cookinseln: | eine Apostille ausreicht |
Costa Rica: | eine Apostille ausreicht |
Côte d'Ivoire (Elfenbeinküste): | diplomatische Beglaubigung bzw. Legalisation erforderlich |
Dänemark (mit Ausnahme von Grönland und Färöer): | Keine Beglaubigung erforderlich. |
Deutschland: | Keine Beglaubigung erforderlich. |
Dominica: | eine Apostille ausreicht |
Dominikanische Republik: | |
Dschibuti: | diplomatische Beglaubigung bzw. Legalisation erforderlich |
Ecuador: | eine Apostille ausreicht |
El Salvador: | eine Apostille ausreicht |
Eritrea: | diplomatische Beglaubigung bzw. Legalisation erforderlich |
Estland: | keinerlei Beglaubigung erforderlich |
Färöer: | eine Apostille ausreicht |
Fidschi: | eine Apostille ausreicht |
Finnland: | keinerlei Beglaubigung erforderlich |
Frankreich: | keinerlei Beglaubigung erforderlich |
Gabun: | diplomatische Beglaubigung bzw. Legalisation erforderlich |
Gambia: | diplomatische Beglaubigung bzw. Legalisation erforderlich |
Georgien: | eine Apostille ausreicht |
Ghana: | diplomatische Beglaubigung bzw. Legalisation erforderlich |
Gibraltar: | eine Apostille ausreicht |
Grenada: | eine Apostille ausreicht |
Griechenland: | keinerlei Beglaubigung erforderlich |
Grönland (Außengebiet Dänemark): | diplomatische Beglaubigung bzw. Legalisation erforderlich |
Großbritannien und Nordirland: | eine Apostille ausreicht |
Guatemala: | eine Apostille ausreicht |
Guinea: | diplomatische Beglaubigung bzw. Legalisation erforderlich |
Guinea-Bissau: | diplomatische Beglaubigung bzw. Legalisation erforderlich |
Guyana: | eine Apostille ausreicht |
Haiti: | diplomatische Beglaubigung bzw. Legalisation erforderlich |
Honduras: | eine Apostille ausreicht |
Hongkong: | eine Apostille ausreicht |
Indien: | eine Apostille ausreicht |
Indonesien: | eine Apostille ausreicht |
Irak: | diplomatische Beglaubigung bzw. Legalisation erforderlich |
Iran: | diplomatische Beglaubigung bzw. Legalisation erforderlich |
Irland: | keinerlei Beglaubigung erforderlich |
Island: | eine Apostille ausreicht |
Israel: | eine Apostille ausreicht |
Italien: | keinerlei Beglaubigung erforderlich |
Jamaika: | eine Apostille ausreicht |
Japan: | eine Apostille ausreicht |
Jemen: | diplomatische Beglaubigung bzw. Legalisation erforderlich |
Jordanien: | diplomatische Beglaubigung bzw. Legalisation erforderlich |
Kambodscha: | diplomatische Beglaubigung bzw. Legalisation erforderlich |
Kamerun: | diplomatische Beglaubigung bzw. Legalisation erforderlich |
Kanada: | diplomatische Beglaubigung bzw. Legalisation erforderlich |
Kap Verde: | eine Apostille ausreicht |
Kasachstan: | eine Apostille ausreicht |
Katar: | diplomatische Beglaubigung bzw. Legalisation erforderlich |
Kenia: | diplomatische Beglaubigung bzw. Legalisation erforderlich |
Kirgisistan: | diplomatische Beglaubigung bzw. Legalisation erforderlich |
Kiribati: | diplomatische Beglaubigung bzw. Legalisation erforderlich |
Kolumbien: | eine Apostille ausreicht |
Komoren: | diplomatische Beglaubigung bzw. Legalisation erforderlich |
Kongo (Republik): | diplomatische Beglaubigung bzw. Legalisation erforderlich |
Kongo (Demokratische Republik, früher Zaire): | diplomatische Beglaubigung bzw. Legalisation erforderlich |
Korea (Demokratische Volksrepublik, Nord-Korea): | diplomatische Beglaubigung bzw. Legalisation erforderlich |
Korea (Republik, Süd-Korea): | eine Apostille ausreicht |
Kosovo: | diplomatische Beglaubigung bzw. Legalisation erforderlich |
Kroatien: | keinerlei Beglaubigung erforderlich |
Kuba: | diplomatische Beglaubigung bzw. Legalisation erforderlich |
Kuwait: | diplomatische Beglaubigung bzw. Legalisation erforderlich |
Laos: | diplomatische Beglaubigung bzw. Legalisation erforderlich |
Lesotho: | eine Apostille ausreicht |
Lettland: | keinerlei Beglaubigung erforderlich |
Libanon: | diplomatische Beglaubigung bzw. Legalisation erforderlich |
Liberia: | eine Apostille ausreicht |
Libyen: | diplomatische Beglaubigung bzw. Legalisation erforderlich |
Liechtenstein: | keinerlei Beglaubigung erforderlich |
Litauen: | keinerlei Beglaubigung erforderlich |
Luxemburg: | keinerlei Beglaubigung erforderlich |
Macao: | eine Apostille ausreicht |
Madagaskar: | diplomatische Beglaubigung bzw. Legalisation erforderlich |
Malawi: | eine Apostille ausreicht |
Malaysia: | diplomatische Beglaubigung bzw. Legalisation erforderlich |
Malediven: | diplomatische Beglaubigung bzw. Legalisation erforderlich |
Mali: | diplomatische Beglaubigung bzw. Legalisation erforderlich |
Malta: | keinerlei Beglaubigung erforderlich |
Marokko: | eine Apostille ausreicht |
Marshallinseln: | eine Apostille ausreicht |
Mauretanien: | diplomatische Beglaubigung bzw. Legalisation erforderlich |
Mauritius: | eine Apostille ausreicht |
Mexiko: | eine Apostille ausreicht |
Mikronesien: | diplomatische Beglaubigung bzw. Legalisation erforderlich |
Moldau: | eine Apostille ausreicht |
Monaco: | eine Apostille ausreicht |
Mongolei: | diplomatische Beglaubigung bzw. Legalisation erforderlich |
Montenegro: | keinerlei Beglaubigung erforderlich |
Mosambik: | diplomatische Beglaubigung bzw. Legalisation erforderlich |
Myanmar: | diplomatische Beglaubigung bzw. Legalisation erforderlich |
Namibia: | eine Apostille ausreicht |
Nauru: | diplomatische Beglaubigung bzw. Legalisation erforderlich |
Nepal: | diplomatische Beglaubigung bzw. Legalisation erforderlich |
Neuseeland, Niue, Cook Islands: | eine Apostille ausreicht |
Tokelau-Inseln: | diplomatische Beglaubigung bzw. Legalisation erforderlich |
Nicaragua: | eine Apostille ausreicht |
Niederlande (ohne Außengebiete): | keinerlei Beglaubigung erforderlich |
Aruba, Curacao und Sint Maarten, Bonaire, Saba, Sint Eustatius: | eine Apostille ausreicht |
Niger: | diplomatische Beglaubigung bzw. Legalisation erforderlich |
Nigeria: | diplomatische Beglaubigung bzw. Legalisation erforderlich |
Niue (Außengebiet Neuseeland): | eine Apostille ausreicht |
Nördliche Marianen (Außengebiet USA): | eine Apostille ausreicht |
Nordmazedonien: | keinerlei Beglaubigung erforderlich |
Norwegen: | keinerlei Beglaubigung erforderlich |
Oman: | eine Apostille ausreicht |
Osttimor (siehe: Timor-Leste): | diplomatische Beglaubigung bzw. Legalisation erforderlich |
Pakistan: | diplomatische Beglaubigung bzw. Legalisation erforderlich |
Palau: | eine Apostille ausreicht |
Palästina: | diplomatische Beglaubigung bzw. Legalisation erforderlich |
Panama: | eine Apostille ausreicht |
Papua-Neuguinea: | diplomatische Beglaubigung bzw. Legalisation erforderlich |
Paraguay: | eine Apostille ausreicht |
Peru: | eine Apostille ausreicht |
Philippinen: | diplomatische Beglaubigung bis 31.5.2023; Apostille ab 1.6.2023 |
Polen: | keinerlei Beglaubigung erforderlich |
Portugal: | keinerlei Beglaubigung erforderlich |
Ruanda: | diplomatische Beglaubigung bzw. Legalisation erforderlich |
Rumänien: | keinerlei Beglaubigung erforderlich |
Russische Föderation: | eine Apostille ausreicht |
Salomonen: | diplomatische Beglaubigung bzw. Legalisation erforderlich |
Sambia: | diplomatische Beglaubigung bzw. Legalisation erforderlich |
Samoa: | eine Apostille ausreicht |
San Marino: | eine Apostille ausreicht |
Sao Tome: | eine Apostille ausreicht |
Saudi Arabien: | eine Apostille ausreicht |
Schweden: | keinerlei Beglaubigung erforderlich |
Schweiz: | keinerlei Beglaubigung erforderlich |
Senegal: | diplomatische Beglaubigung bzw. Legalisation erforderlich |
Serbien: | keinerlei Beglaubigung erforderlich |
Seychellen: | eine Apostille ausreicht |
Sierra Leone: | diplomatische Beglaubigung bzw. Legalisation erforderlich |
Simbabwe: | diplomatische Beglaubigung bzw. Legalisation erforderlich |
Singapur: | eine Apostille ausreicht |
Slowakische Republik: | keinerlei Beglaubigung erforderlich |
Slowenien: | keinerlei Beglaubigung erforderlich |
Somalia: | diplomatische Beglaubigung bzw. Legalisation erforderlich |
Spanien: | keinerlei Beglaubigung erforderlich |
Sri Lanka: | diplomatische Beglaubigung bzw. Legalisation erforderlich |
St. Kitts und Nevis: | eine Apostille ausreicht |
St. Lucia: | eine Apostille ausreicht |
St. Vincent und Grenadinen: | eine Apostille ausreicht |
Sudan: | diplomatische Beglaubigung bzw. Legalisation erforderlich |
Südsudan: | diplomatische Beglaubigung bzw. Legalisation erforderlich |
Südafrika: | eine Apostille ausreicht |
Suriname: | eine Apostille ausreicht |
Swasiland: | eine Apostille ausreicht |
Syrien - Arabische Republik: | diplomatische Beglaubigung bzw. Legalisation erforderlich |
Tadschikistan: | diplomatische Beglaubigung bzw. Legalisation erforderlich |
Tansania - Vereinigte Republik: | diplomatische Beglaubigung bzw. Legalisation erforderlich |
Timor-Leste (früher Osttimor): | diplomatische Beglaubigung bzw. Legalisation erforderlich |
Thailand: | diplomatische Beglaubigung bzw. Legalisation erforderlich |
Togo: | diplomatische Beglaubigung bzw. Legalisation erforderlich |
Tokelau-Inseln (Neuseeland): | diplomatische Beglaubigung bzw. Legalisation erforderlich |
Tonga: | eine Apostille ausreicht |
Trinidad und Tobago: | eine Apostille ausreicht |
Tschad: | diplomatische Beglaubigung bzw. Legalisation erforderlich |
Tschechische Republik: | keinerlei Beglaubigung erforderlich |
Türkei: | keinerlei Beglaubigung erforderlich |
Tunesien: | diplomatische Beglaubigung bzw. Legalisation erforderlich |
Turkmenistan: | diplomatische Beglaubigung bzw. Legalisation erforderlich |
Tuvalu: | diplomatische Beglaubigung bzw. Legalisation erforderlich |
Uganda: | diplomatische Beglaubigung bzw. Legalisation erforderlich |
Ukraine: | eine Apostille ausreicht |
Ungarn: | keinerlei Beglaubigung erforderlich |
Uruguay: | eine Apostille ausreicht |
Usbekistan: | diplomatische Beglaubigung bzw. Legalisation erforderlich |
Vanuatu: | eine Apostille ausreicht |
Vatikanstadt: | diplomatische Beglaubigung bzw. Legalisation erforderlich |
Venezuela: | eine Apostille ausreicht |
Vereinigte Arabische Emirate: | diplomatische Beglaubigung bzw. Legalisation erforderlich |
Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland: | eine Apostille ausreicht |
Vereinigte Staaten von Amerika (USA) und abhängige Gebiete: | eine Apostille ausreicht |
Vietnam: | diplomatische Beglaubigung bzw. Legalisation erforderlich |
Zentralafrikanische Republik: | diplomatische Beglaubigung bzw. Legalisation erforderlich |
Zypern: | keinerlei Beglaubigung erforderlich |
Wir stehen Ihnen jederzeit zur Verfügung, um Sie bei der Legalisierung Ihrer Dokumente zu unterstützen.