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Das Visazentrum bietet Serviceleistungen für jene, die für die Russische Föderation ein Visum beantragen wollen.
Telefon: +43 141 20 04 7
E-Mail: info@vhs-austria.com
Visa Handling Services GmbH
Reisnerstraße 18-20, 1030 Wien
Russland ist in der Liste der Länder enthalten, die am Haager Übereinkommen vom 5. Oktober 1961 teilnehmen. Dies bedeutet, dass Sie russische Dokumente im Hoheitsgebiet der Europäischen Union apostillieren lassen müssen, um sie verwenden zu können. Apostille wird auf dem Hoheitsgebiet der Russischen Föderation durchgeführt.
Wenn Sie vorhaben, ein russisches Dokument außerhalb der Europäischen Union und anderer am Haager Übereinkommen vom 5. Oktober 1961 teilnehmender Länder zu verwenden, beispielsweise in einer Reihe von arabischen, asiatischen und afrikanischen Ländern, müssen Sie das Dokument im Außenministerium der Russischen Föderation und in der Botschaft des Verwendungslandes des Dokuments, vollständig legalisieren lassen.
Wenn Sie kommerzielle Aktivitäten im Zusammenhang mit Russland ausführen, müssen Sie möglicherweise eine Reihe von Unternehmens- und Handelsdokumenten legalisieren. Die russische Industrie- und Handelskammer ist für die Legalisierung solcher Dokumente zuständig.
Wir helfen Ihnen bei der Übersetzung von Dokumenten sowohl für den täglichen Gebrauch als auch für die Arbeit (regelmäßige Übersetzung) und bei der Verwendung legalisierter Dokumente in dem erwünschten Gebiet des Landes, für das Sie die Dokumente benötigen(Übersetzung durch einen Gerichtsübersetzer).
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