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Das Visazentrum bietet Serviceleistungen für jene, die für die Russische Föderation ein Visum beantragen wollen.
Telefon: +43 141 20 04 7
E-Mail: info@vhs-austria.com
Visa Handling Services GmbH
Reisnerstraße 18-20, 1030 Wien
Die Türkei ist Vertragspartner des Haager Übereinkommens, dass im 5. Oktober 1961 statt fand. Um türkische Dokumente im Europäischen Raum verwenden zu dürfen, benötigen Sie daher deren Legalisierung - Apostille.
Um in der Türkei ausgestellte Dokumente, außerhalb der Europäischen Union und Vertragsstaaten des Haager Übereinkommens verwenden zu können, beispielsweise in einer Reihe von arabischen, asiatischen und afrikanischen Ländern, müssen Sie die Dokumente in der Türkei konsularisch legalisieren lassen.
Wenn Sie Handels- und Wirtschaftsbeziehungen mit der Türkei führen, müssen Sie möglicherweise eine Reihe von in diesem Land ausgestellten Unternehmens- und Handelsdokumenten legalisieren lassen. Die Fachgremien der Republik Türkei befassen sich mit der Legalisierung solcher Dokumente.
Wir helfen Ihnen bei der Übersetzung von Dokumenten sowohl für den täglichen Gebrauch als auch für die Arbeit (regelmäßige Übersetzung) und bei der Verwendung legalisierter Dokumente in dem erwünschten Gebiet des Landes, für das Sie die Dokumente benötigen(Übersetzung durch einen Gerichtsübersetzer).
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