Geschäftsvisum Weissrussland

Wenn Sie zu Geschäftszwecken nach Weissrussland reisen

Erforderliche Unterlagen

  • Der Visumantrag kann handschriftlich und am PC ausgefüllt, ausgedruckt und eigenhändig unterschrieben werden
  • Gültiger Reisepass, der noch mindestens zwei freie, gegenüberliegende Seiten aufweist und mindestens 6 Monate nach Visumablauf gültig sein muss
  • Ein Passbild in Farbe im Format 3,5 x 4,5 cm, Frontalaufnahme auf hellem Hintergrund, ohne verdunkelnde Brille und Kopfbedeckung
  • Nachweis für Visum Typ C: Original oder Kopie der Einladung von einer weissrussischen juristischen Person, mit Unterschrift und Stempel. Bei einem Geschäftsvisum für EU-Staatsbürger bis zu 30 Tagen ist keine Einladung erforderlich. Im Visumantrag sind jedoch Bezeichnung, Anschrift und Telefonnummer des Gastgeberunternehmens, sowie die Anschrift des Aufenthaltsorts in Weissrussland anzugeben
  • Nachweis für Visum Typ D: Einladung im Original von einer weissrussischen juristischen Person, auf dem Briefbogen des Unternehmens, mit Unterschrift und Stempel. Weiters der Kooperationsvertrag im Original mit dem weissrussischen Gastegeberunternehmen, oder ein Nachweis darüber, dass der Antragsteller selbst ein Gesellschafter oder ein Mitabeiter vom einladenden Unternehmen ist
  • Für die Teilnahme an Sportereignissen kann der beglaubigte Veranstaltungsablauf vorgelegt werden
  • Versicherungspolice einer Reiseversicherung, die allen Anforderungen entspricht, wie zB: Gültigkeitszeitraum, Versicherungssumme usw. Wir empfehlen diese anerkannte Reiseversicherung.

Bitte beachten Sie: In Österreich lebende ausländische Staatsangehörige müssen dem Antrag eine Kopie der Meldebescheinigung (EU-Bürger) oder der Aufenthaltserlaubnis (Restgültigkeit mind. 180 Tage) beifügen.

Haben Sie noch weitere Fragen? Informieren Sie sich kostenlos unter +43 676 650 70 77 (Hotline 24/7)

Wichtig zu wissen

Das Geschäftsvisum wir für Reisen in die Republik Weissrussland zu Geschäftszwecken, aber auch für die Teilname an Sport- oder Kulturereignissen erteilt.

Dabei wird es zwischen 2 Visumtypen unterschieden: Kurzvisum Typ C (maximale Gültigkeit bis zu 90 Tagen /3 Monate) und Dauervisum Typ D (Gültigkeit bis zu einem Jahr und Aufenthalt bis zu 90 Tagen im Jahr).

Für Geschäftsvisa mit Gültigkeit bis zu 30 Tagen für die Staatsbürger der EU ist keine Einladung erforderlich, jedoch ist die genau Angabe im Visumantrag zum Gastgeberunternehmen sowie zum Aufenthaltsort in Weissrussland erforderlich.

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