Erforderliche Unterlagen
Nachweise des Reisezwecks für ein Humanitärvisum (nur ein Nachweis von den unten aufgeführten vorzulegen):
- Einladung im Original für die Einreise in die Russische Föderation, ausgestellt vom Föderalen Migrationsdienst der Russischen Föderation oder dessen regionalen Vertretungen
- Entscheidung des Ministeriums für Auswärtige Angelegenheiten der Russischen Föderation über die Visumerteilung für einen ausländischen Staatsbürger, die an die diplomatische Vertretung oder Konsularabteilung der Russischen Föderation per Telex schriftlich mitgeteilt wird
- Ein schriftliches Ersuchen der einladenden russischen Organisation in Original oder Kopie. Als einladende Organisationen gelten laut Art. 4 des Abkommens juristische Person, Unternehmen, Organisation, Firmen, Einrichtungen sowie deren Filialen. Dieses Ersuchen muss auf einem Briefbogen der einladenden Organisation erstellt und folgende Angaben enthalten:
- Daten der eingeladenen Person: Name und Vorname, Geburtsdatum, Geschlecht, Staatsangehörigkeit, Nummer des Ausweispapiers, Zeitraum und Zweck der Reise, Häufigkeit der Einreise, Reiseroute
- Daten der gastgebenden, juristischen Person: vollständige Bezeichnung und Anschrift, Steuernummer, Register- und Anmeldungsnummer, Name und Funktionen des Unterzeichners, Unternehmenssiegel
Desweiteren:
- Gültiger Reisepass, der noch mindestens zwei freie, gegenüberliegende Seiten aufweist und mindestens 6 Monate nach Visumablauf gültig sein muss.
- Der Visumantrag. Alle Fragen im Visumfragebogen müssen vollständig beantwortet und alle Felder des Visumantrags lückenlos ausgefüllt werden. Wichtig! Geben Sie als „Destination“ das zuständige Visazentrum an. Das Visumformular muss eigenhändig unterzeichnet werden. Wir helfen Ihnen beim Ausfüllen des Visumantrages.
- Ein Passbild im Format 3,5 x 4,5 cm. Das Gesicht frontal, auf hellem Hintergrund aufgenommen, ohne verdunkelnde Brille. Kopfbedeckung sind nur bei Personen, deren Religion oder nationale Tradition sie dazu verpflichten, vorausgesetzt, das Passfoto wurde ebenfalls mit Kopfbedeckung aufgenommen, erlaubt.

- Versicherungspolice einer Reiseversicherung, die allen Anforderungen entspricht, wie zB: Gültigkeitszeitraum, Versicherungssumme usw. Wir empfehlen diese anerkannte Reiseversicherung.
Bitte beachten Sie: Falls Sie kein EU-Staatsbürger sind, muss eine Berechtigung zum durchgängigen Aufenthalt in der Republik Österreich für mehr als 90 Tage vorgelegt werden.
Wichtig zu wissen
Humanitärvisa werden für wissenschaftliche, kulturelle oder künstlerische Tätigkeiten, für Sportveranstaltungen, politischen Ereignisse, religiöse Zwecke, Pilgerreisen, Wohltätigkeiten und für Humanitärhilfe erteilt.
Ein Humanitärvisum wird bei Vorlage einer vom Föderalen Migrationsdienst der Russischen Föderation (FMS) ausgestellten Einladung, einer Entscheidung des Ministeriums für Auswärtige Angelegenheiten (MID) oder bei Vorlage eines schriftlichen Ersuchens von der einladenden Organisation erteilt.
Ein Humanitärvisum wird für eine oder zwei Einreisen bis zu 90 Tagen Aufenthaltsdauer, sowie für mehrere Einreisen bis zu einem Jahr ausgestellt.
Wichtig! Wichtig! Die Aufenthaltsdauer in Russland mit einem mehrmaligen Humanitärvisum darf die Gesamtdauer von höchstens 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen nicht überschreiten.