Das Visazentrum bietet Serviceleistungen für jene, die für die Russische Föderation ein Visum beantragen wollen.
Telefon: +43 141 20 04 7
E-Mail: info@vhs-austria.com
Visa Handling Services GmbH
Reisnerstraße 18-20, 1030 Wien
Bitte beachten Sie: Für die Erteilung eines Privatvisums mit mitreisenden Familienangehörigen ist die Anwesenheit der einladenden Person notwendig. Es müssen Unterlagen zum Nachweis des Verwandtschaftsgrades zum Antragsteller in Kopien beigelegt werden. Dazu sind folgende Dokumente vorzulegen:
Bitte beachten Sie: Falls Sie kein EU-Staatsbürger sind, muss eine Berechtigung zum durchgängigen Aufenthalt in der Republik Österreich für mehr als 90 Tage vorgelegt werden.
Ein reguläres Privatvisum wird erteilt, wenn Sie zu Besuchszwecken in Russland einreisen wollen. Bei der Beantragung eines Privatvisums ist eine Einladung vom Föderalen Migrationsdienst vorzulegen, ausgestellt auf Antrag eines gastgebenden russischen Staatsangehörigen oder eines ausländischen Staatsangehörigen mit rechtmäßiger Aufenthaltserlaubnis in der Russischen Föderation.
Ein Privatvisum kann auch für die mitreisenden Familienangehörigen aufgrund einer schriftlichen Erklärung vom russischen Staatsangehörigen an den Generalkonsul beantragt werden.
Personen, die in Russland zivile oder Soldatengräber besuchen, benötigen ein amtliches Dokument im Original oder eine beglaubigte Kopie, ausgestellt von den zuständigen russischen Behörden oder vom Roten Kreuz, in dem die Existenz des Grabes bestätigt wird. Ein Dokument im Original oder in Kopie, in dem der Verwandtschaftsgrad (Verwandte ersten Grades *) zwischen dem Antragsteller und dem Begrabenen bestätigt wird. Sollten Sie Soldaten- oder zivile Gräber besuchen, wird in der Regel ein kurzfristiges Privatvisum für die Aufenthaltsdauer bis zu 14 Tagen ausgestellt.
Sollten Sie Soldaten- oder zivile Gräber besuchen, wird in der Regel ein kurzfristiges Privatvisum für die Aufenthaltsdauer bis zu 14 Tagen ausgestellt. Ein Privatvisum kann für die Einreise in die Russische Föderation zum Zwecke der Inanspruchnahme dringender medizinischer Hilfe, zum Besuch schwer kranker Verwandter oder zur Beerdigung eines nahen Verwandten erteilt werden.
Dem Antrag sind zusätzlich folgende Unterlagen beizufügen:
* Hinweis: zu den Verwandten ersten Grades zählen Eltern, Kinder, Enkelkinder, Ehegatten, Großeltern, Geschwister.